Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg. Es verpflichtet Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Wohngebäude seit dem 1. Januar 2010, erneuerbare Energien einzusetzen, sobald sie ihre Heizungsanlage austauschen.
Das Gesetz ist technologieoffen ausgestaltet, das heißt, Sie können aus einer Vielzahl an Technologien zur Nutzung erneuerbarer Wärme wählen oder sich für Ersatzmaßnahmen entscheiden. Diese können nahezu beliebig miteinander kombiniert werden. Die Maßnahmen werden entsprechend ihrem Anteil am Wärmeenergiebedarf oder ihrem Erfüllungsgrad angerechnet.
Das Gesetz erlaubt an vielen Stellen, bestehende Komponenten anzurechnen: Beispielsweise bestehende Solar- und Photovoltaikanlagen oder eine sehr gute Wärmedämmung. Nach dem Austausch der Heizungsanlage müssen Sie gegenüber der unteren Baurechtsbehörde nachweisen, wie Sie die Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) erfüllt haben.
Unsere Leistungen im Bereich EWärmeG-Nachweis
Umfassende Beratung zu Erfüllungsoptionen
Das EWärmeG bietet verschiedene Möglichkeiten, die Anforderungen zu erfüllen. Wir beraten Sie ausführlich zu den verfügbaren Optionen, darunter u. a.:
Erstellung des Nachweises
Wir erstellen die entsprechenden Nachweise für Ihre Immobilie und stellen sicher, dass sie den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dazu dokumentieren wir alle relevanten Maßnahmen und Daten, die die Erfüllung des Gesetzes nachweisen.
Unterstützung bei der Planung und Umsetzung
Sollten Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein, begleiten wir Sie bei der Planung und Umsetzung. Dabei achten wir darauf, die besten Lösungen für Ihre Immobilie zu finden.
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